Keine Fünf-Prozent-Hürde
Anders als bei der Bundestags- oder Landtagswahl gibt es im niedersächsischen Kommunalwahlsystem keine Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel). Das bedeutet, dass bei der Gemeindewahl in Bad Zwischenahn auch Kleinparteien wie Volt eine Chance haben, in den Gemeinderat zu kommen. Bei der letzten Gemeindewahl in Bad Zwischenahn im Jahr 2021 schafften es die Kleinparteien ÖDP mit 1,29 % (563 Stimmen) und Die PARTEI mit 1,26 % (550 Stimmen) in den Gemeinderat. Kleinparteien und Wählergemeinschaften wie die UWG mit 1,18 % (516 Stimmen) und die LKR mit 0,26 % (113 Stimmen) hingegen nicht.
Vor fünf Jahren habe ich 302 Personenstimmen erhalten. Wobei jeder Wähler und jede Wählerin drei Stimmen abgeben kann. Bei der Europawahl 2004 hat Volt Deutschland 2,03% (320 Erststimmen) erhalten. Also, nichts ist unmöglich.
Der Weg zur Wahlurne
Am Sonntag, den 13. September 2026, finden gleich mehrere kommunale Wahlen statt: Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl und Gemeinderats- bzw. Stadtratswahlen. Das sind vier Wahlzettel mit insgesamt bis zu acht abzugegebenen Stimmen. Für den Gemeinderat in Bad Zwischenahn kannst du bis zu drei Stimmen abgeben. Diese drei Stimmen kannst du panaschieren oder kumulieren:
Panaschieren: Kandidierende können aus veschiedenen Listen ausgewählt werden. Die Stimmen müssen dabei nicht auf eine einzige Liste beschränkt werden. Zum Beispiel: Eine Stimme für Frau Müller von Liste A und zwei Stimmen für Herrn Meyer von Liste B.
Kumulieren: Einer Kandadatin oder einem Kandidaten können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Auf diese Weise können einzelne Personen besonders berücksichtig werden.
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind.
Ich kandidiere mit Volt Deutschland ausschließlich für den Gemeinderat in Bad Zwischenahn und nicht für den Ammerländer Kreistag.
Keine Überraschung nach der Wahl
Sollte ich als einziger Bewerber von Volt Deutschland bei der Gemeindewahl in Bad Zwischenahn gewählt werden, hätte ich keine Möglichkeit, eine Volt-Fraktion zu gründen – dafür fehlt ein/e weitere/r Bewerber/in. Eine Fraktion setzt sich aus mehr als zwei Mandatstragenden eines gemeinsamen Wahlvorschlags (Liste) zusammen. Eine Gruppe hingegen gründet sich aus mehr als zwei Mandatstragenden unterschiedlicher Wahlvorschläge. Auch hätte ich als „Einzelkämpfer“ kein Stimmrecht in den Fachausschüssen wie dem Schulausschuss. Um auch in Zukunft mitgestalten zu können, heißt es nach der Wahl, …
- .… dass die Sondierung einer Gruppenbildung wichtig und richtig ist. Dies mache ich nicht von der Parteizugehörigkeit, sondern von den Personen und ihrer Werte abhängig.
- Die Mehrheitsgruppe aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP/ Volt hat in den letzten fünf Jahren sehr vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet. Ein Bündnis im linksliberalen Spektrum wäre erstrebenswert.
- Die Fortführung der Gruppe FDP/ Volt ist nicht selbstverständlich.
- Unvereinbarkeit jeglicher Zusammenarbeit mit Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW), Wählergemeinschaft „Die Zwischenahner“ und Alternative für Deutschland (AfD)
- Schulausschuss: Es wird keine Überraschung sein, dass ich gerne wieder als Vorsitzender des Schulausschusses zur Verfügung stehe.
- Wahlempfehlung des Bürgermeisterkandidaten Henning Dierks: Henning ist der Richtige. Es gibt aber keine offizielle Unterstützung von Volt.